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Genehmigung zur Haltung eines kategorisierten Hundes
Für bestimmte Hunde, die als möglicherweise gefährlich eingestuft werden, gelten besondere Vorschriften. Diese Hunde werden in 2 Kategorien eingeteilt: Angriffshunde und Wach- und Verteidigungshunde. Wenn Sie einen Hund halten, der zu einer dieser beiden Kategorien gehört, gelten für Sie bestimmte Verpflichtungen.
So finden Sie heraus, ob Ihr Hund kategorisiert ist : service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/F1839
Wenn Ihr Hund tatsächlich in diesen Fall fällt, ist eine Halteerlaubnis erforderlich. Die Halteerlaubnis ist entweder vorläufig für Hunde, die weniger als ein Jahr alt sind, oder endgültig für Hunde, die älter als ein Jahr sind.
Wie kann ich das tun?
Finden Sie den Protokoll online, um die Haftgenehmigung zu erhalten.
Geben Sie Ihre Unterlagen im Büro der Stadtpolizei zu den Öffnungszeiten ab.
Zu liefernde Dokumente :
Bei der Einziehung der Halteerlaubnis bringen Sie bitte das Original des Europäischen Heimtierausweises für Ihren Hund mit, der in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 998/2003 vom 26. Mai 2003 vorgesehen ist. Ohne die Vorlage dieses Passes kann keine Haftgenehmigung ausgestellt werden.
Für den Fall, dass Sie Eigentümer oder Halter mehrerer Hunde von 1re oder von 2e Kategorie, reichen Sie bitte ein oder schicken Sie 1 Ordner pro Hund bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Kontakte :
Städtische Polizei aus Montataire
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr
03 44 55 02 33
policemunicipale@mairie-montataire.fr