Online-Anträge

Centre communal d'action sociale (CCAS) (Kommunales Sozialhilfezentrum)

Antrag auf ein Recht auf ein Konto

Das Recht auf ein Konto ermöglicht Personen, die kein Bankkonto haben und auch keines eröffnen können, die Eröffnung eines Einlagenkontos (mit Basisdienstleistungen) bei einer von der Banque de France benannten Bank. Dieses Verfahren kann auch beantragt werden, wenn Sie nur ein gemeinsames Konto haben oder wenn Ihr Konto gerade gekündigt wird. 

In jedem Fall muss man nachweisen können, dass eine Bank die Eröffnung eines Kontos verweigert hat.
Dieses Verfahren funktioniert sowohl für ein Privatkonto als auch für ein Geschäftskonto. Es gilt auch für juristische Personen (Firmen, Vereine usw.), denen es nicht gelingt, ein Konto zu eröffnen.

Die Voraussetzungen für das Recht auf ein Konto

Sie müssen :

  • Wohnsitz in Frankreich, keine Staatsangehörigkeit erforderlich, oder Franzose mit Wohnsitz im Ausland, oder Ausländer mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem anderen EU-Land als Frankreich ;
  • Über kein individuelles Konto verfügen, das auf Ihren eigenen Namen eröffnet wurde (oder ein Konto, das gerade aufgelöst wird) ;
  • Ihnen wurde von einer Bank die Eröffnung eines Kontos verweigert.

Wie kann ich das tun?

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Oder per Post an
BANQUE DE FRANCE Überschuldung
TSA 41217
75035 Paris Cedex 01